Behandlung von Schul- und ArbeitsunfällenDie kleinsten Unfälle
verdienen größte Aufmerksamkeit

Schul- und Arbeitsunfälle

Schul- und Arbeitsunfälle dürfen nur von H- und D-Ärzten behandelt werden. Die anfallenden Kosten der Behandlung wird von der entsprechenden Berufsgenossenschaft getragen, - und nicht wie sonst von den Krankenkassen.

Dr. med. Schweiger hat im Rahmen seines langjährigen unfallchirurgischen Ausbildungsweges die Zulassung zur Behandlung von Schul- und Arbeitsunfällen erworben und ist als H-Arzt der Berufsgenossenschaften anerkannt.

Akute Schul- und Arbeitsunfälle werden von uns natürlich ohne vorherige Terminvereinbarung sofort behandelt. Selbstverständlich kümmern wir uns auch um die gesamten verwaltungstechnischen Anforderungen und die Kooperation aller beteiligten Stellen.